AGB´s - Eventtechnik Ellmer - Wir Inszenieren Events mit Emotionen

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AGB´s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage
und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Eventtechnik Ellmer
und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde bzw. Kunden genannt).
Diese Vertragsverhältnisse haben die Anmietung von eventtechnischem Equipment
sowie damit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen der
Firma Eventtechnik Ellmer zum Gegenstand.

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB´s für alle Beteiligten. Dies gilt auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart wurden oder die Firma Eventtechnik Ellmer darauf Bezug genommen hat.
Von diesen Bedingungen abweichende Vertragspunkte des Kunden haben keine Gültigkeit.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma Eventtechnik Ellmer sind grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Auftragsbestätigung
durch die Firma Eventtechnik Ellmer bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform.
Schriftliche Auftragsbestätigungen können auch durch elektronischen Schriftverkehr (Email) erfolgen. Privatkunden haben bei Mietbeginn Ihren Personalausweis vorzulegen.
Auf Wunsch kann die Firma Eventtechnik Ellmer als Sicherheit eine Kaution in Höhe
von bis zu 100% des Anschaffungswertes verlangen.

§ 3 Mietzeit
Die Vermietung von Geräten erfolgt Tageweise, wobei die Vermietung über Feiertage und Wochenenden (Samstag bis Montag) als ein Miettag berechnet werden.
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus den Lagern der Firma Eventtechnik Ellmer (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten
Tag der Rückgabe der Mietgegenstände in den Lagern der Firma Eventtechnik Ellmer (Mietende). Dies gilt gleichermaßen, wenn die Firma Eventtechnik Ellmer sich dem Kunden
gegenüber zum Transport der Mietgegenstände verpflichtet hat. Werden Geräte über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller
Miettag berechnet. Sofern dem Vermieter durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Geräte Ausfälle und / oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sollten Geräte länger als vereinbart benötigt werden hat der Kunde das Unternehmen Eventtechnik Ellmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 4 Preise
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragabschluss gültigen Preisliste bzw. das Angebot welches der Kunde schriftlich bestätigt hat. Alle Preise in den Mietpreislisten der Firma Eventtechnik Ellmer sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4.1 Rabatte & Sonderangebote
Nach Annahme eines unserer Angebote gewähren wir keine Rabatte. Rabatte, Sonderangebote und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar und können jeweils nur für einen Auftrag geltend gemacht werden. Dienstleistungen wie Lieferung, Transport sowie Personal sind grundsätzlich von Rabatten und Sonderangeboten ausgeschlossen. Ebenso sind Verkaufsartikel und Verbrauchsartikel ausgeschlossen.

§ 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen insbesondere die Anlieferung, die Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung.

§ 6 Kündigung
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Kunden ist ausgeschlossen. Kündigt der Kunde das Mietverhältnis dennoch, schuldet er der Firma Eventtechnik Ellmer einen pauschalierten Schadensersatz nach folgender Staffelung:

Kündigung des Vertrages erfolgt:

0-5 Tage vor Mietbeginn -> 100 % Schadensersatz des vereinbarten Bruttomietzinses

6-10 Tage vor Mietbeginn -> 80 % Schadensersatz des vereinbarten Bruttomietzinses

ab 11 Tage vor Mietbeginn -> 50 % Schadensersatz des vereinbarten Bruttomietzinses

Die  Firma Eventtechnik Ellmer ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Der Verstoß gegen die Bestimmungen in § 10 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt die Firma Eventtechnik Ellmer zur fristlosen  Kündigung.

Sofern eine Ratenzahlung und/oder Anzahlung mit dem Kunde vereinbart wurde, kann die Firma Eventtechnik Ellmer fristlos kündigen bzw. von Verträgen zurücktreten, wenn der Kunde die im Vertrag festgehaltene Anzahlung vor dem Mietbeginn nicht leistet. Ebenso kann die Firma Eventtechnik Ellmer fristlos alle bestehenden Verträge kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Raten ganz oder teilweise im Verzug ist.

§ 7 Fälligkeit der Vergütung / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Verzug
Der Mietzins ist zum vereinbarten Mietbeginn fällig. Die Firma Eventtechnik Ellmer ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Beim Verkauf von Medientechnologie wird die vereinbarte Vergütung mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Firma Eventtechnik Ellmer behält sich das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vor.

Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Gebrauchsüberlassung / Behördliche Genehmigungen
Die Abholung der Mietgegenstände kann nur während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit im Beisein eines Mitarbeiters der Firma Eventtechnik Ellmer zu prüfen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der Firma Eventtechnik Ellmer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Spätere Reklamationen auf Unvollständigkeit oder technische Mängel gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich sorgfältig mit dem geliehenen Material von der Firma Eventtechnik Ellmer umzugehen und haftet für Schäden sowie Verlust gegenüber der Firma Eventtechnik Ellmer. Jegliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters ebenso Schäden die durch oder an 3. Personen erfolgen.
Sollte der Kunde die Firma Eventtechnik Ellmer mit den Auf- Abbauarbeiten oder der Bedienung der technischen Anlagen beauftrag haben haftet der Kunde dennoch für alle Schäden, die nicht durch einen Bedienfehler des Mitarbeiters der Firma Eventtechnik Ellmer zustande kamen.

Kunden ist es nicht gestattet Geräte zu öffnen, aus den Cases heraus zu schrauben, Schilder und Aufkleber zu entfernen oder Geräte und Kabel mit Paket- Klebeband zu befestigen. Je nach entstandenen Schaden und Verschmutzung behält die Firma Eventtechnik Ellmer eine Reinigungsgebühr in Höhe von mind. 15€ zu berechnen. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Vermieter in jedem Falle Eigentümer der vermieteten Geräte bleibt.

Werden Geräte, hinsichtlich derer die Firma Eventtechnik Ellmer, die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Kunden dennoch ohne Fachpersonal von der Firma Eventtechnik Ellmer angemietet, haftet die Firma Eventtechnik Ellmer für Funktionsstörungen nur, wenn der Kunde nachweist, dass für die Mängel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich sind.
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Firma Eventtechnik Ellmer erfolgt, hat der Kunde der Firma Eventtechnik Ellmer vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen.

§ 9 Gewährleistung / Schadensersatz
Die Firma Eventtechnik Ellmer haftet für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie hinsichtlich sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Eventtechnik Ellmer beruhen. Dies gilt nicht für Fremdunternehmen und der Mitarbeiter, derer sich die Firma Eventtechnik Ellmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient. Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 10 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat den Anweisungen des Personals der Firma Eventtechnik Ellmer in Sicherheitsrelevanten Details und bei Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und der Berufsgenossenschaft (BGV) Folge zu leisten.

Die Firma Eventtechnik Ellmer und Ihre Mitarbeiter lassen sich nicht in unrechtmäßige Handlungen und Aufbauten verwickeln. Die Haftung für Sicherheit liegt bei der Firma Eventtechnik Ellmer und  kann nicht übertragen werden. Der Kunde hat für die notwendige Sicherheit (Sicherheitsdienst, Sanitätsdienst, Feuerwehr, technisches  Hilfswerk) zu sorgen. Sollte dem Zuwider gehandelt werden, erlaubt sich die Firma Eventtechnik Ellmer die Leistungserbringung zu stoppen und alle Verträge zu kündigen. Der Kunde hat dennoch den Gesamtbetrages des Vertrages (der Rechnung) sowie zusätzlich entstandene Kosten zu zahlen.

Die Mietgegenstände sind sorgfältig zu behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Die Firma Eventtechnik Ellmer ist zur Instandsetzung der Mietgegenstände während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal gemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien der Elektroingenieure zu sorgen.

Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietgegenstände Sorge zu  tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde verschuldensunabhängig einzustehen. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verlust bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände. Verbrauchte und defekte Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, sind der Firma Eventtechnik Ellmer zur Kontrolle zurückzugeben.

Um Einbrenneffekte bei Plasmadisplays zu vermeiden, ist der Kunde verpflichtet, vorwiegend bewegte Bildsequenzen darzustellen oder darstellen zu lassen. Logos oder Grafiken dürfen nicht länger als 5 Minuten als Standbilder verwendet werden. Der Kunde haftet für hieraus entstandene Schäden. Leichte Einbrenneffekte können durch Dauerbetrieb mit Weißbild beseitigt werden. Sollte eine solche Beseitigung erforderlich sein, fällt ein Entgelt von 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Tag zur Beseitigung der Schäden an.

Für verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.

§ 11 Versicherung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende (vgl. § 3) abzudecken. Auf Verlangen ist der Firma Eventtechnik Ellmer der Versicherungsnachweis auszuhändigen.

Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an die Firma Eventtechnik Ellmer ab. Die Firma Eventtechnik Ellmer nimmt die Abtretung an.

Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur an die Firma Eventtechnik Ellmer zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere der Firma Eventtechnik Ellmer und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.

§ 12 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Rückgabe der Mietgegenstände findet in den Lagern der Firma Eventtechnik Ellmer statt und kann nur während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Die Firma Eventtechnik Ellmer behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

§ 13 Langfristig vermietete Gegenstände
Sofern für Mietgegenstände die vereinbarte Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Die Firma Eventtechnik Ellmer erteilt auf Anfrage des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist die Firma Eventtechnik Ellmer berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch  Dritte vornehmen zu lassen.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträgliche vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt oder in welchem der Kunde die Mietgegenstände aus sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.

§ 14 Schlussbestimmungen
Für  sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der  Bundesrepublik Österreich. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der Firma Eventtechnik Ellmer.

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.


02752 / 20 231
02752 / 20 234


Eventtechnik Ellmer
Alter Mühlenweg 11
3390 Melk
Austria

Event-HOTLINE:

0650 / 74 83 852
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